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   LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13   

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https://dejure.org/2015,52142
LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13 (https://dejure.org/2015,52142)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 29.07.2015 - 42 T 109/13 (https://dejure.org/2015,52142)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 42 T 109/13 (https://dejure.org/2015,52142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Einstellung des Betreuungsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 8813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13
    Auch der Bundesgerichtshof hält eine entsprechende Anwendung von § 62 FamFG für geboten, wenn eine Erledigung in der Rechtsbeschwerdeinstanz auftritt und stellt dann die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts fest (vgl. BGH NJW 2012, 1582).

    Insoweit sind im Verfahren nach § 62 FamFG keine weiteren Ermittlungen anzustellen, ob die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anordnung der Betreuung auf der unterbliebenen Anhörung beruht (vgl. BGH NJW 2012, 1582).

    Vielmehr ist dies zugunsten des Betroffenen zu unterstellen, weil eine Heilung nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 2012, 1582).

    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 307 FamFG (vgl. zur entsprechenden Anordnung nach § 337 Abs. 1 FamFG in einem Unterbringungsverfahren BGH Beschluss vom 15.02.2012 - XII ZB 389/11, juris).

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Auszug aus LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13
    Mit der Anordnung der Betreuung ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG verbunden (vgl. BVerfG NJW 2010, 3360 und BGH NJW-RR 2013, 195).

    Auch die Tatsache, dass die Betreuung inzwischen aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Bayreuth vom 21.10.2014 aufgehoben worden ist, lässt danach das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen (vgl. BVerfG NJW 2010, 3360; a.A. Kretz, in: Jürgens, BetrR, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG Rn. 8).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    Auszug aus LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13
    Das Amtsgericht Bayreuth durfte insoweit annehmen, dass ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten war, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hatte (vgl. BGH NJW 2011, 3518).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Auszug aus LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13
    Mit der Anordnung der Betreuung ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG verbunden (vgl. BVerfG NJW 2010, 3360 und BGH NJW-RR 2013, 195).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 46/18

    Zulässigkeit der mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Bei seiner Entscheidung wird das Registergericht zu berücksichtigen haben, dass nach ganz überwiegender Meinung das isolierte Begehren der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme nicht statthaft sein dürfte und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht gerade nicht zur Verfügung steht (BGH NJW-RR 2012, 1350; Keidel/Budde, FamFG, § 62, 4 m.w.N.; vgl. auch LG Bayreuth, Beschluss vom 29.07.2015 - 42 T 109/13, BeckRS 2016, 08813).
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